|
Diese Entgeltordnung ist Bestandteil des Nutzungs-Spielberechtigungsvertrages. 1) NUTZUNGSENTGELT UND Gebühren
1.a) Gebühren für Erwachsene ab 18 Jahre. Nicht für Spielberechtigte welche unter 1.c) der Entgeltordnung fallen.Das aufgeführte Nutzungsentgelt berechtigt zur Nutzung der Golfanlage bis 31.12. eines Vertragsjahres.
| |
Einmalige
Bearbeitungsgebühr |
Jährliches
Nutzungsentgelt |
| Einzelpersonen ab 18 Jahre |
250,00€ |
810,00€ |
| Lebenspartner ab 18 Jahre |
150,00€ |
810,00€ |
| Eintritt ab Juli für Einzelpersonen |
250,00€ |
695,00€ |
| Eintritt ab August für Einzelpersonen |
250,00€ |
575,00€ |
| Eintritt ab September für Einzelpersonen |
250,00€ |
370,00€ |
| Eintritt ab Oktober für Einzelpersonen |
250,00€ |
240,00€ |
|
|
|
|
Wochenmitglied- schaft Mo-Fr (gültig außer Sa., So. u.Feiertage) |
250,00€ |
625,00€ |
|
Schnupper-Jahr Spielrecht bis 31.12. des Abschlussjahres Nur einmalige Nutzung möglich |
keine Gebühr |
550,00€
|
1.b) Zweitmitgliedschaft für Spielberechtigte deren Wohnsitz mehr las 100 Km von Meisdorf entfernt ist und Mitglied in einem vom DGV anerkannten Golfclub sind
|
Einmalige
|
Jährliches
BearbeitungsgebührNutzungsentgelt
|
| Einzelpersonen ab 18 Jahre |
Keine Gebühr |
580,00€ |
| Ehepaare |
Keine Gebühr |
960,00€ |
| Jugendlichevon 13 bis 17 Jahren, deren Erziehungsberechtigte/n ein Spielrecht für eine Zweitmitgliedschaft besitzen |
Keine Gebühr |
190,00€ |
1.c) Wenn der/die Erziehungsberechtigte/n einen gültigen Nutzungs- und Spielberechtigungsvertrag abgeschlossen haben und der Eintritt des Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt: Ab dem 18. Lebensjahr sowie nach Beendigung der Ausbildung oder Studium, in jedem Fall nach Vollendung des 25. Lebensjahr gelten die Bedingungen des jährlichen Nutzungsentgeltes für Einzelpersonen der zu dem Zeitpunkt gültigen Entgeltordnung des Betreibers.
|
Einmalige Bearbeitungsgebühr
|
Jährliches Nutzungsentgelt |
| Kinder bis 12 Jahre |
Keine Gebühr |
Kostenfrei |
| Jugendliche von 13 bis 17 Jahren |
50,00€ |
65,00€ |
Auszubildende und Studenten Von 18 bis 25 Jahre |
80,00€ |
136,00€ |
2.) Zahlungen, Gebühren a.) Die Mitgliedschaft im Golfclub Schloss Meisdorf und dessen Jahresbeiträge sind nicht in der Nutzungsentgelt-und Spielberechtigungsgebühr des Betreibers enthalten und sind somit separat mit dem Golfclub abzuschließen und zu entrichten. b.) Das pro Kalenderjahr von jedem Spielberechtigten zu zahlende Nutzungsentgelt ist nach Rechnungslegung bis zum 15.01. eines jeden Jahres ohne Abzug an den Betreiber zu zahlen. Bei Inanspruchnahme von monatlichen Zahlungen setzt dies eine Einzugsermächtigung voraus.
c.) Die einmalige Bearbeitungsgebühr ist bei Vertragsbeginn sofort ohne Abzug an den Betreiber zu zahlen bzw. eine Abschlagsvereinbarung zu treffen. d.) Falls Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilen, wird bei Rechnungsstellung eine Verwaltungsgebühr von € 15,00 erhoben. e. ) Für jede Mahnung bei Zahlungsverzug werden € 10,00 Verwaltungsgebühr erhoben
3.) MEHRWERTSTEUER Auf alle aufgeführten Entgelte dieser Entgeltordnung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
|